Für Nachlässe jeder Art, seien es Besitztümer oder Verbindlichkeiten, gilt in der Bundesrepublik Deutschland zunächst das Erbrecht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
Es sagt aus, dass zunächst die „Erben erster Ordnung“ Anspruch auf einen Nachlass haben. Zu diesen „Erben erster Ordnung“ gehören Ehepartner, Kinder und Kindeskinder. Daran anschließend folgen weitere Erben, beispielsweise Nichten und Neffen, aber auch Eltern und Geschwister eines Verstorbenen.